Verlauf der alpinen Ausbildung
Die alpine Ausbildung beginnt mit einer Basisausbildung im Winter, damit der Beamte/die Beamtin Skiunfälle im organisierten Skiraum bestmöglich erheben kann = Alpinist Piste.
Für jene Bediensteten, die die Vollausbildung durchlaufen, folgen die Alpinausbildung im Schitourengelände, im Fels sowie im Eis und hochalpinen Gelände. Bei entsprechendem Ausbildungserfolg wird nach diesen 4 Kursen die Qualifikation Polizei-Alpinist zuerkannt.
Zur Erlangung der Qualifikation Polizei-Hochalpinist ist die Absolvierung weiterer 3 Ausbildungskurse (Schitouren, Fels, Eis/hochalpines Gelände) notwendig. Die bisher genannten Kurse sind Ausbildungsveranstaltungen der Landespolizeidirektionen.
Für die Absolvierung der staatlichen Polizei-Bergführer-Ausbildung ist für Polizei-Hochalpinisten (noch vor der Zulassung zur Aufnahmepürfung) die Absolvierung eines sogenannten Vorbereitungsjahres erforderlich. Dabei haben die Anwärter/Anwärterinnen alle Landeskurse zu absolvieren und zusätzlich an 2 Vorbereitungskursen mit den Themen Steileis und Sportklettern/Standplatzbau auf Bundesebene teilzunehmen.
Nach erfolgreich abzulegender Aufnahmeprüfung sind schließlich noch 6 Kurse innerhalb von 2 Jahren erforderlich:
- Lawinenfachkurs
- Sportklettern
- Ausbildung im alpinen Fels
2. Jahr:
- Eiskurs (Winter)
- Kombinierte Hochtouren im Winter
- Kombinierte Hochtouren im Sommer
Dabei handelt es sich um Kurse, die vom BM.I organisiert und durchgeführt werden.
Von der jeweils genannten notwendigen Mindestanzahl zu absolvierender Ausbildungskurse kann abgesehen werden, wenn der Beamte eine andere gleichwertige Ausbildung nachweisen kann.
Eine begonnene alpine Ausbildung soll ohne allzu lange Unterbrechungen fortgeführt und beendet werden.